Wie die sächs. Polizei heute mitgeteilt hat, wird es vom 10. Januar 2025, 16 Uhr bis 12. Januar 2025, 19 Uhr in Riesa einen Kontrollbereich geben, der fast das gesamte Stadtgebiet umfasst.
"In diesem Bereich kann die Polizei ohne weiteren Anlass die Identität einer jeden Person feststellen."
Zudem wird es Kontrollstellen "rund um Riesa" geben, wo die Polizei Vorkontrollen bei den anreisenden Bussen durchführen wird, um angebliche "gewaltbereite Personen" aufzuspüren.
"Einsatzkräfte werden im Anschluss die Reisebusse in die Riesaer Innenstadt begleiten. Nachdem die Insassen ihren Versammlungsort erreicht haben, werden die leeren Busse außerhalb der Innenstadt abgestellt und von Polizisten bewacht."
@UtopisDDe
Nazis pampern - mensch gönnt sich ja sonst nix.
@elala Ja, nee, kann doch nicht sein, dass man nachher nicht weiß, wer da alles gegen die AfD demonstriert hat!
@UtopisDDe Was ist die Gesetzesgrundlage dafür? Ich bin verwirrt vom Polizeirecht in Sachsen. § 15 Abs. 1 Alt. 6 SächsPVDG verweist auf § 100a StPO (schwere Straftaten) und § 28 SächsVersG, letzteres aber in einer alten Fassung, in der aktuellen Fassung vielleicht § 24 (Straftaten)?
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18193-Saechsisches-Polizeivollzugsdienstgesetz-#p15 https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/20981-Saechsisches-Versammlungsgesetz#p24
Aber "ohne weiteren Anlass" klingt illegal.
@UtopisDDe A, wenn man die Alt. 6 genau liest, erschließt sich das: es müssen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass solche Straftaten bevorstehen, um den Kontrollbereich zu bestimmen; die Kontrollen können dann aber ohne weiteren Anlass durchgeführt werden. Krass, dass Polizeirecht damit einfach ins Versammlungsrecht reinregiert in Sachsen.