@kinoimkasten @bitbonk @kielkontrovers
Eine Einschätzung aus unserer Geschäftsführung dazu für den deutschen Raum:
Es gibt in Deutschland unseres Wissens nach keine automatische Frist, nach deren Ablauf Filme „gemeinfrei“ sind. Rechte können erneuert werden, und das hat zunächst mal nichts mit dem Erscheinungsjahr, dem Urheber eines Films und dessen Ableben o. ä. zu tun (wer ist das eigentlich, Regisseur, Produzent, alle Crew-Mitglieder, Schauspieler?).
Wenn also argumentiert wird, ein Film sei ausreichend alt, um ihn kostenlos öffentlich vorzuführen, dann ist das immer einzeln nachzuprüfen, also mit Rechte-Recherche, Verleiher-Recherche etc.
Sicherlich wäre es toll, da noch einen mit Medienrecht befassten Juristen zu konsultieren …